Geschenke für die Kleinen, ein leckeres Weihnachtsessen oder einfach nur der Fahrschein zu den Verwandten sind Mehrkosten, die mit Bürgergeld nicht zu stemmen sind. Bis 2005 wurde noch ein symbolischer Weihnachtsbonus zusätzlich zur Sozialhilfe ausgezahlt, doch seit Hartz IV ist damit Schluss. Steigende Strom- und Lebensmittelpreise bringen das Fass komplett zum überlaufen und rücken ein sorgenloses Weihnachtsfest für Menschen in Bürgergeld in weite Ferne.
Das verstärkt das Gefühl der gesellschaftlichen und sozialen Ausgrenzung, das viele Menschen in der Grundsicherung ohnehin schon erleben. Besonders hart trifft das die 1,9 Millionen Kinder & Jugendlichen in Bürgergeld.
Deswegen verschenken wir im vierten Jahr in Folge an so viele Menschen wie möglich einen einmaligen Weihnachtsbonus in Höhe von 150 Euro - schnell und unbürokratisch. Damit man sich zur Weihnachtszeit mal was gönnen kann und Kinderaugen strahlen. Spendet was das Zeug hält und lasst uns ganz viele Menschen glücklich machen!
Dauerspende: Wir finanzieren uns komplett aus Spenden. Als Hartzbreaker unterstützt du uns monatlich mit einem Betrag deiner Wahl.
Wir packen schon mal 6000 Euro in den Topf und können damit bereits 40 Menschen in Bürgergeld einen 150 Euro Weihnachtsbonus schenken. Jetzt brauchen wir eure Unterstützung, damit es noch viele mehr werden! Jede Überweisung mit dem Betreff „Weihnachtsbonus“ geht ohne Umwege in voller Höhe an Menschen im Bürgergeld und wird am 15.12.2023 per Zufallsprinzip an alle Teilnehmenden verteilt.
Um allen eine faire Chance zu geben und so viele Familien wie möglich zu unterstützen, kann jeder Haushalt nur einmal teilnehmen & gewinnen. Wir losen am 15.12.2023 um 10 Uhr die Gewinner*innen im Zufallsprinzip aus. Ihr werdet nur dann kontaktiert, wenn ihr auch gewonnen habt. Ihr habt Fragen? Schreibt uns an [email protected].
Die Zahlung leisten wir unter Anwendung des Tafelparagraphen 11a (4) SGB II. Dieser berechtigt Organisationen der Freien Wohlfahrtspflege dazu, existenzsichernde Zahlungen an Bedürftige zu leisten, die nicht als Einkommen zählen. Das Jobcenter macht trotzdem Stress? In dem Fall schicken wir euch ein Schreiben zu unserer Gemeinnützigkeit und der geleisteten Zahlung, das ihr an das Jobcenter weitergeben könnt. Sollte das Jobcenter dann immer noch nicht einverstanden sein, kümmern sich unsere Anwält*innen drum.