Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II

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Hiermit beantrage ich die Übernahme der Kosten für ffp2-Masken als Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II. Basierend auf der aktuell geltenden Maskenpflicht im öffentlichen Raum, deren Ende derzeit nicht absehbar ist, benötige ich mindestens alle zwei Tage eine neue Maske, da die Masken nach Expertenempfehlungen mindestens alle zwei Tage gewechselt werden müssen. Ich bitte Sie um schnellstmögliche Bearbeitung meines Antrags, spätestens innerhalb von 3 Tagen, da der Bedarf aufgrund der bereits geltenden Pflicht sehr dringend ist und ich über keine Rücklagen verfüge, um den notwendigen Betrag zunächst selbst aufzubringen.

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